Erbrecht

Erbrecht sollte nicht erst mit dem Tod einer Person in das Bewusstsein gelangen.

 

Vielmehr sollte frühzeitig auch an den Tod und auch an die damit für die Hinterbliebenen entstehenden Problematiken gedacht werden.

 

So wird man regelmäßig nicht wollen, dass das Familienvermögen, und sei es „nur“ das Einfamilienhaus, an eine Erbengemeinschaft aus vielen Beteiligten fällt. Durch eine frühzeitige Gestaltung oder auch schon lebzeitige Vermögensübertragung auch unter Beachtung von Freibeträgen, lässt sich häufig Streit im Vorfeld eines Erbfalls vermeiden.

 

Dabei bieten sich nicht nur das reine Testament und Erbverträge an. Durchaus kann es angebracht sein, Einzelheiten in Vermächtnissen zu regeln, Gebäude bereits zu Lebzeiten mit grundbuchlicher Absicherung von Wohnrechten u.ä. zu übertragen, Freibeträge zu nutzen oder bei größeren Vermögen bereits zu Lebzeiten eine Stiftung einzurichten. In manch einer Situation vermeidet der Übergeber des Vermögens nicht nur Ärger, sondern kann durch gesetzeskonforme Gestaltung Erbschaftssteuer einsparen, so dass im Erbfall das Vermögen nicht bzw. nicht so stark durch Erbschaftssteuer vermindert wird.

 

Aber auch die Geltendmachung oder die Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. Erbteil, Pflichtteil) gehört zur anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen des Erbrechts. Insbesondere aufgrund der familiären Situation bedarf es in diesen Bereichen zuweilen großer Umsicht, damit nicht eine dauerhafte Familienfehde angefacht wird.

 

Für Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts und Fragen zu erbschaftssteuerlichen Problemstellungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Kai Webers gerne zur Verfügung.