Pokergewinne im Steuerrecht

von Kai Webers

Möglichkeit auch der Verlustverrechnung?

Steuerpflicht von Pokergewinnen (Online-poker) = Möglichkeit der Verlustberücksichtigung bei Poker in der Steuererklärung?

Aufgrund auch von unserer Kanzlei zur Zeit geführten finanzgerichtlichen Verfahren und derzeit (auch intensiv in der Fachliteratur) diskutierten Gerichtsentscheidungen des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte Köln und Münster, soll an dieser Stelle auch auf die Frage und Problemstellung der Steuerpflicht von Pokergewinnen verkürzt eingegangen werden.

Die Fachdiskussion begann im eigentlichen Sinne mit dem „Fall Eddy Scharf“, der durch das Finanzgericht Köln zu entscheiden war (FG Köln  vom 31. 10. 2012 - 12 K 1136/11) und letztendlich durch den Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 16. 9. 2015 - X R 43/12) bestätigt wurde.

In dem zu entscheidenden Fall wurde durch die Gerichte festgestellt, dass die Pokerleidenschaft des Spielers, der im Hauptberuf als Berufspilot tätig war, steuerlich als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen war. Als Folge mussten die Pokergewinne (Einnahmen abzüglich von Ausgaben (wie buy-ins, Reisekosten, etc.) von diesem der Einkommensteuer unterworfen werden.

Hinsichtlich dieser in diesem Fall (!!) festgestellten Steuerpflicht von Pokergewinnen muss –wie im allgemeinen bei Gerichtsentscheidungen– beachtet werden, dass Urteile zunächst einmal nur Geltung entfalten zwischen den Parteien. Gerichtliche Entscheidungen sind daher zunächst auf keinen Fall allgemein anwendbar und übertragbar.

Zur Beurteilung der Steuerpflicht von Pokergewinnen, insbesondere im online Poker müssen diverse einzelne Verhaltensweisen des Spielers betrachtet werden. Dies sind unter anderem auch die Häufigkeit des Spielens, ein etwaiger „öffentlicher“ Auftritt, Generierung von Werbeeinnahmen sowie die etwaige Beteiligung anderer Spieler am Buy-in und am späteren Gewinn.

Eine pauschale Aussage zur Steuerpflicht von Pokergewinnen im Bereich der Ertragsteuer (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) verbietet sich dabei!

Auf der anderen Seite entstehen bei manch einem leidenschaftlichen Poker Spieler auch Verluste. Unter Umständen können diese im Umkehrschluss zu der oben genannten Rechtsprechung auch steuerlich geltend gemacht werden.

Hierbei gilt es dringend nicht nur die materiellen Voraussetzungen einer Steuerpflicht von Pokergewinnen zu prüfen, sondern insbesondere im Blick zu behalten, nach welchen formellen Voraussetzungen (z.B. Festsetzungsverjährung) überhaupt noch eine entsprechende Berücksichtigung möglich ist.

In einzelnen Fällen sollte dringend überprüft werden, ob durch die Angabe der Verluste in der Steuererklärung und ein anschließendes außergerichtliches Verfahren nicht zumindest die rechtliche Möglichkeit der steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus Pokerspielen gesichert werden kann.

Nutzen Sie unsere entsprechende Expertise in diesem Bereich und lassen Sie sich gerne beraten!

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